RS Vwgh 1994/3/4 93/02/0280

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Veröffentlicht am 04.03.1994
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §2 Abs1 Z17;
StVO 1960 §2 Abs1 Z2;
StVO 1960 §24 Abs1 litd;

Rechtssatz

"Einander kreuzende Fahrbahnränder" können nur bei Zusammentreffen von mindestens zwei Fahrbahnen und sohin nur im Bereich einer Kreuzung gegeben sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993020280.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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