RS Vwgh 1994/3/8 90/14/0049

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Veröffentlicht am 08.03.1994
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §294 Abs1;
FinStrG §187;
FinStrG §32;
VwRallg;

Rechtssatz

Liegt die Zuerkennung einer Begünstigung im freien Ermessen einer Behörde, ist auch der Vorbehalt des Widerrufes der eingeräumten Begünstigung grundsätzlich zulässig (Hinweis Reeger - Stoll, Kommentar zur BAO, 914). Dies vor allem auch unter dem Gesichtspunkt, daß nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH ohnedies nur zureichende sachliche Gründe (etwa Änderung der Verhältnisse) zur Ausübung des Widerrufes (trotz Vorbehaltes eines "jederzeitigen Widerrufs") berechtigen (Hinweis E 21.9.1989, 87/07/0119 und E 10.12.1991, 91/14/0163), wobei einem "unbeschränkten" Widerruf auch die Verjährungsbestimmungen (im vorliegenden Fall des § 32 FinStrG) entgegenstehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990140049.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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