RS Vwgh 1994/3/10 94/19/0828

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Veröffentlicht am 10.03.1994
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Insoweit der Asylwerber auf Ereignisse zurückgreift, die vor seiner Ausreise in die ehemalige CSFR liegen, ist ihm zu entgegnen, daß diese zeitlich so weit zurückliegen, daß daraus begründete Furcht vor Verfolgung nicht mehr abgeleitet werden kann, ganz davon abgesehen, daß die von ihm geschilderten Vorfälle allein noch nicht bedeuten würden, daß aus objektiver Sicht ein Aufenthalt in seinem Heimatland Vietnam für ihn unerträglich wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994190828.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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