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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/10/29 92/01/1105 3 (hier: allgemeine Geringschätzung durch die Bevölkerung, längeres Wartenmüssen bei Einkäufen und ähnlichem, erreichten gegenüber einem iranischen Staatsangehörigen assyrischer Abstammung und orthodoxen Glaubensbekenntnisses nicht eine derartige Intensität, daß deshalb ein weiterer Aufenthalt des Asylwerbers im Heimatland als unerträglich anzusehen wäre, Hinweis E 7.10.1993, 93/01/0872).Stammrechtssatz
Für die Anerkennung als Flüchtling kommt es immer nur auf die konkrete Situation des jeweiligen Asylwerbers an, nicht aber bloß auf die politischen Verhältnisse in seinem Heimatland (Hinweis E 16.12.1992, 92/01/0734).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994190806.X01Im RIS seit
20.11.2000