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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Bei dem vom Asylwerber (hier: nigerianischer Staatsangehöriger) beschriebenen Drohungen einer Sekte (hier: Ugboni) handelt es sich um das Vorgehen von Privatpersonen und nicht um konkrete gegen den Asylwerber gerichtete, von staatlichen Stellen ausgehende oder von diesen geduldete Verfolgung aus den in § 1 Z 1 AsylG 1991 angeführten Gründen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994190541.X01Im RIS seit
20.11.2000