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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Die nicht näher begründete Befürchtung des Asylwerbers (eines irakischen Staatsangehörigen), "irgendwann aus einem nichtigen Grund inhaftiert" zu werden, geht (für sich alleine) über eine bloß subjektiv empfundene Furcht vor Verfolgung nicht hinaus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994190259.X01Im RIS seit
20.11.2000