RS Vwgh 1994/3/10 94/19/0251

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Veröffentlicht am 10.03.1994
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Die Verweigerung des Hochschulstudiums bzw des Hochschulabschlusses ist keine Maßnahme von solcher Intensität, daß von einer asylrechtlich relevanten Verfolgung gesprochen werden kann (Hinweis E 25.11.1992, 92/01/0604).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994190251.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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