RS Vwgh 1994/3/10 94/19/0276

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Veröffentlicht am 10.03.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
AsylG 1991 §16 Abs1;
AVG §45 Abs2;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Insoweit die belangte Behörde Zweifel an der Richtigkeit der vom Asylwerber (hier: ghanesischer Staatsangehöriger) gemachten Angaben über die näheren Umstände seiner Flucht äußert und daraus seine Unglaubwürdigkeit ableitet, ist ihr unter Bedachtnahme auf die nicht mit europäischen Maßstäben zu messenden Verhältnisse in afrikanischen Ländern entgegenzuhalten, daß die laut Angabe des Asylwerbers über Intervention seines Onkels durchgeführte Befreiungsaktion nicht von vornherein jeglicher Wahrscheinlichkeit entbehrt.

Schlagworte

freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994190276.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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