RS Vwgh 1994/3/16 93/01/0509

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Veröffentlicht am 16.03.1994
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs1 Z8;
VwRallg;

Rechtssatz

Unter dem Begriff der "Beziehung zu einem fremden Staat" ist jede gegen einen anderen Staat gerichtete Handlung oder Unterlassung anzusehen, aufgrund der der Bewerber mit diesem anderen Staat in Kontakt getreten ist (Hinweis E 18.9.1991, 91/01/0082).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993010509.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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