RS Vwgh 1994/3/16 93/01/0293

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.03.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
AVG §45 Abs2;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/12/15 93/01/0019 1 (hier: zeitlich unterschiedliche Zuordnung der Aufenthalte im Zuge der Kriegswirren)

Stammrechtssatz

Eine sich aus dem Vorbringen eines Asylwerbers ergebende Annahme der (geringfügigen) zeitlichen Überschneidung von Haft und Demonstrationsteilnahme (hier im Jahre 1982) ist im Gesamtzusammenhang des Vorbringens gesehen für sich alleine zu unbedeutend, als daß daraus zu Recht auf die Unglaubwürdigkeit des Vorbringens des Asylwerbers geschlossen werden könnte.

Schlagworte

Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993010293.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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