RS Vwgh 1994/3/16 94/01/0072

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Veröffentlicht am 16.03.1994
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Die vom Asylwerber (Staatsangehöriger "der früheren SFRJ") behauptete Mitgliedschaft zu einer politischen Gruppierung ist nicht geeignet, begründete Furcht vor Verfolgung iSd § 1 Z 1 AsylG 1991 glaubhaft zu machen, wenn kein Anhaltspunkt dafür besteht, daß die behauptete Mitgliedschaft den staatlichen Behörden des Heimatlandes überhaupt bekannt geworden wäre, sodaß der Asylwerber irgendwelche Nachteile zu erwarten hätte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994010072.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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