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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Die vom Asylwerber (Staatsangehöriger "der früheren SFRJ") behauptete Mitgliedschaft zu einer politischen Gruppierung ist nicht geeignet, begründete Furcht vor Verfolgung iSd § 1 Z 1 AsylG 1991 glaubhaft zu machen, wenn kein Anhaltspunkt dafür besteht, daß die behauptete Mitgliedschaft den staatlichen Behörden des Heimatlandes überhaupt bekannt geworden wäre, sodaß der Asylwerber irgendwelche Nachteile zu erwarten hätte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994010072.X02Im RIS seit
20.11.2000