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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/01/0725Rechtssatz
Waren ANHALTENDE Eingriffe auf Grund der Nationalität des Asylwerbers (eines rumänischen Staatsangehörigen) lediglich die (aufrechterhaltene) Beschlagnahme diverser Gegenstände und die dem Asylwerbern auferlegte tägliche Meldepflicht so kann aus objektiver Sicht nicht gesagt werden, daß der Verbleib in seinem Heimatland für den Asylwerber unerträglich gewesen wäre. Ein Anhaltspunkt dafür, daß der Asylwerber dann, wenn und solange er dieser Meldepflicht entsprochen hätte, bzw nach deren Wegfall darüber hinausgehende Maßnahmen, insbesondere eine neuerliche Anhaltung und Mißhandlung zu befürchten gehabt hätte, besteht nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993010724.X01Im RIS seit
03.04.2001