RS Vwgh 1994/3/16 93/01/0715

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Veröffentlicht am 16.03.1994
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Wenn auch mit Rücksicht auf die vom Asylwerber (einem Staatsangehörigen "der früheren SFRJ" und Kosovo Albaner) angesprochenen Hintergründe des auch von ihm durchgeführten Streiks davon gesprochen werden könnte, daß sein Verhalten von den staatlichen Behörden seines Heimatlandes als Ausdruck seiner politischen Gesinnung (die wiederum ihrerseits Ausfluß seiner Nationalität war) verstanden wurde, und die daraufhin gegen ihn gerichteten Maßnahmen zur Gänze ihnen zuzurechnen waren, so bedeutet dies nicht zwingend, daß er sich aus wohlbegründeter Furcht, aus einem dieser beiden, im § 1 Z 1 AsylG 1991 (übereinstimmend mit Art 1 Abschnitt A Z 2 FlKonv) angeführten Gründe verfolgt zu werden, außerhalb seines Heimatlandes befindet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993010715.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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