RS Vwgh 1994/3/16 93/01/0715

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Veröffentlicht am 16.03.1994
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Wurden gegen den Asylwerber vor seiner Ausreise keine asylrechtlich relevanten Maßnahmen gesetzt, so ist aus dem Umstand, daß er später andauernd von der Miliz gesucht wurde, nicht darauf zu schließen, daß er irgendwelche, ins Gewicht fallende Verfolgungshandlungen zu erwarten gehabt hätte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993010715.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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