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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Indem ein Asylwerber vorbringt, daß er immer wieder kurzfristig festgehalten wurde, kann er - mangels darüberhinausgehender Intensität dieser Eingriffe - nicht dartun, daß er einer Verfolgung ausgesetzt gewesen wäre, die aus objektiver Sicht den Verbleib in seinem Heimatland für ihn unerträglich gemacht hätte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993010715.X04Im RIS seit
20.11.2000