RS Vwgh 1994/3/16 92/01/0868

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Veröffentlicht am 16.03.1994
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/12/16 92/01/0929 4

Stammrechtssatz

Die vom Asylwerber angeführten Vorladungen und Verhöre im Anschluß an eine von ihm beobachtete Demonstration sind kein Indiz für eine drohende Verfolgung im Sinne der Genfer Konvention.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992010868.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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