RS Vwgh 1994/3/16 93/01/0249

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Veröffentlicht am 16.03.1994
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/01/0286

Rechtssatz

Der von der belangten Behörde herangezogene Vergleich mit einer "Naturkatastrophe" angesichts der notorischen Versuche im Zuge des Kriegsgeschehens in Bosnien-Herzegowina, "ethnische Säuberungen" durchzuführen, erweist sich als nicht geeignet, einen abweislichen Bescheid zu tragen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993010249.X04

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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