RS Vwgh 1994/3/16 93/01/0982

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Veröffentlicht am 16.03.1994
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/01/0997

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/10/29 93/01/0545 1

Stammrechtssatz

Weder Erschwernisse beim Studium noch der Ausschluß von einer der Qualifikation entsprechenden Karriere stellen Beeinträchtigungen dar, deren Intensität den weiteren Verbleib eines Asylwerbers in seinem Heimatland als unerträglich erscheinen ließe (Hinweis E 4.11.1992, 92/01/0176).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993010982.X02

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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