RS Vwgh 1994/3/17 92/06/0263

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.03.1994
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §40;
AVG §62;
AVG §67f;
AVG §67g;

Rechtssatz

Der Umstand, daß als Ergebnis einer eingehenden Vorbereitung auf die Verhandlung schon vorher ein schriftliches Konzept des Bescheides erarbeitet wird, erleichtert die mündliche Verkündung der Entscheidung bzw die Einarbeitung allfälliger Ergänzungen und macht die Entscheidung an sich nicht rechtswidrig.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Vorweggenommene antizipative Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992060263.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten