RS Vwgh 1994/3/18 93/12/0275

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.03.1994
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Index

63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §2;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 95/12/0015 E 25. Februar 1998

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/06/10 86/12/0012 4

Stammrechtssatz

Von den beiden Dienststellen, an denen ein Antragsteller dauernd verwendet wird, ist jene Organisationseinheit Dienststelle iSd § 2 RGV, bei der der weitaus überwiegende Teil der Dienstleistungen erbracht wird (Hinweis E 15.2.1988, 86/12/0252).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993120275.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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