RS Vwgh 1994/3/18 90/07/0175

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Veröffentlicht am 18.03.1994
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Index

L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Kärnten
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §36 Abs1;
FlVfLG Krnt 1979 §51;

Rechtssatz

Die Vollversammlung einer Agrargemeinschaft kann einmal gefaßte Beschlüsse bei Einhaltung der formellen und inhaltlich gesetzlichen und satzungsgemäßen Voraussetzungen auch abändern, sodaß trotz anhängigem Verfahren über die Minderheitenbeschwerde vor der Agrarbezirksbehörde die Vollversammlung der Agrargemeinschaft in der gleichen Sache einen neuerlichen Beschluß fassen darf (Hinweis E 18.2.1994, 93/07/0122).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990070175.X02

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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