RS Vwgh 1994/3/18 92/12/0254

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Veröffentlicht am 18.03.1994
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §56 Abs2;

Rechtssatz

§ 56 Abs 2 BDG 1979 darf nicht ein solcher Sinn unterstellt werden, daß - nicht nur annähernd jede erwerbsmäßige Nebenbeschäftigung, sondern - überhaupt jede Nebenbeschäftigung, die in Kontakten mit anderen Menschen besteht, zu untersagen wäre (Hinweis E 18.11.1985, 85/12/0145).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992120254.X02

Im RIS seit

21.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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