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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §17 Abs2;Rechtssatz
§ 38 Abs 3 Tir FlVfLG 1978 unterwirft Absonderungen einer Bewilligung, ohne daß darauf abgestellt wird, ob die Stammsitzliegenschaft oder die Liegenschaft, mit der das Anteilsrecht verbunden werden soll, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzt werden kann (Hinweis E 15.1.1991, 89/07/0109).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993070166.X06Im RIS seit
09.01.2002Zuletzt aktualisiert am
09.02.2012