RS Vwgh 1994/3/18 93/07/0166

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Veröffentlicht am 18.03.1994
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Index

L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Tirol
40/01 Verwaltungsverfahren
80/06 Bodenreform

Norm

AVG §56;
FlVfGG §35 Abs1;
FlVfLG Tir 1978 §73 lite;

Rechtssatz

Im Rahmen eines Verfahrens nach § 73 lit e Tir FlVflG 1978 ist auch die Frage zu beantworten, ob der Erwerb eines Teilwaldrechtes im Erbwege einer argrarbehördlichen Bewilligung unterliegt, sodaß ein Feststellungsbescheid darüber unzulässig ist.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993070166.X02

Im RIS seit

09.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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