RS Vwgh 1994/3/23 93/09/0377

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Veröffentlicht am 23.03.1994
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Index

68/01 Behinderteneinstellung

Norm

BEinstG §1 Abs1;
BEinstG §16 Abs2;
BEinstG §4 Abs1 lita;
BEinstG §4 Abs2;
BEinstG §4 Abs3;
BEinstG §9 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/11/28 91/09/0025 4

Stammrechtssatz

Der Zweck des BEinstG liegt in der Eingliederung von Behinderten in das Erwerbsleben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993090377.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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