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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Mag auch eine der (in den Gesetzesmaterialien zum Ausdruck kommenden, höchst unterschiedlichen und teilweise schwer miteinander zu vereinbarenden) Intentionen der Umstand gewesen sein, ein unerwünschtes Zweitasyl zu verhindern und keine nomadisierenden Flüchtlingsströme zu schaffen, die von einem Land zum anderen reisen und dort jeweils Asyl suchen, so hat sie jedenfalls im AsylG 1991, worauf es alleine ankommt, keinen Niederschlag gefunden (Hinweis E 24.11.1993, 93/01/0357). An der Verfolgungssicherheit vermag daher der Umstand, daß sich der Asylwerber in einem Drittstaat nur auf der Durchreise befunden hat, nichts zu ändern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994010163.X02Im RIS seit
20.11.2000