RS Vwgh 1994/3/23 93/13/0280

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.03.1994
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §2 Abs6;
EStG 1988 §5;

Rechtssatz

Im Falle einer Betriebseröffnung während des Kalenderjahres UND einem - sei es zwingend mangels Buchführung nach § 5 EStG 1988, sei es freiwillig gewählten - am 31.12. endenden Wirtschaftsjahr umfaßt das Wirtschaftsjahr notwendigerweise einen kürzeren Zeitraum als zwölf Monate (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch 1988, Randzahl 60 zu § 2).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993130280.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten