RS Vwgh 1994/3/23 93/01/1178

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.03.1994
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/09/16 92/01/1041 4

Stammrechtssatz

Unter dem Gesichtspunkt der Intensität des Eingriffes (Hinweis E 21.11.1990, 90/01/0136) stellen die 24-stündige Anhaltung des Asylwerbers, die zweimalige Vorladung zur Miliz sowie die bloße Ankündigung eines Gerichtsverfahrens - wobei diese Ankündigung rund eineinhalb Jahre vor der Ausreise erfolgte und es daher auch an einem entsprechenden zeitlichen Konnex fehlt - (noch) keine asylrechtlich relevanten Verfolgungshandlungen dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993011178.X01

Im RIS seit

27.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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