RS Vwgh 1994/3/23 93/09/0377

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Veröffentlicht am 23.03.1994
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68/01 Behinderteneinstellung

Norm

BEinstG §1 Abs1;
BEinstG §4 Abs1;
BEinstG §6;
BEinstG §8;
BEinstG §9;

Rechtssatz

Aus den Bestimmungen der § 1 Abs 1 und § 4 Abs 1, aber auch aus anderen Bestimmungen des BEinstG (zB den Kündigungsbeschränkungen des § 8, den Bestimmungen über verschiedene Förderungsmaßnahmen im § 6 und den Regelungen über die Ausgleichstaxe bzw den Ausgleichstaxfonds in den §§ 9 ff) ist eindeutig zu entnehmen, daß das BEinstG das Erwerbsleben in unselbständiger Beschäfigung (im Verhältnis Dienstgeber-Dienstnehmer) zum Regelungsinhalt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993090377.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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