RS Vwgh 1994/3/24 93/16/0187

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Veröffentlicht am 24.03.1994
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27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §15;
BewG 1955 §16;
GGG 1984 §26 Abs2;
GGG 1984 TP9 litb Z5;

Rechtssatz

Allein der Antrag und die Bewilligung dieses Antrages sind für die Eintragungsgebühr maßgeblich (Hinweis E 24.9.1979, 3495/78). Daraus folgt aber nicht, daß damit eine notwendige weitere Auslegung der aus dem Grundbuchsantrag und seiner Eintragungsbewilligung sich ergebenden maßgeblichen Begriffe ausgeschlossen wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993160187.X03

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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