RS Vwgh 1994/3/24 92/16/0153

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Veröffentlicht am 24.03.1994
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §207 Abs2;
FinStrG §35 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0582/58 E 4. Juli 1960 RS 2

Stammrechtssatz

Bei hinterzogenen Abgabenbeträgen kommt es nicht darauf an, ob der Steuerzahler selbst die Abgabe hinterzogen hat, sondern nur darauf, ob sie überhaupt hinterzogen worden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992160153.X03

Im RIS seit

07.03.2002

Zuletzt aktualisiert am

13.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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