RS Vwgh 1994/3/24 92/16/0153

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Veröffentlicht am 24.03.1994
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §207 Abs2;
FinStrG §35 Abs2;

Rechtssatz

Hinterzogene Abgaben im Sinne des § 207 Abs. 2 zweiter Satz BAO sind solche, hinsichtlich derer durch Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992160153.X05

Im RIS seit

07.03.2002

Zuletzt aktualisiert am

13.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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