RS Vwgh 1994/3/24 92/16/0189

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.03.1994
beobachten
merken

Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
21/02 Aktienrecht
21/03 GesmbH-Recht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

AktG 1965 §53;
GmbHG §82 Abs2;
KVG 1934 §6 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/01/20 90/15/0074 3

Stammrechtssatz

Als Gesellschafter einer inländischen Kapitalgesellschaft sind nicht bloß Personen, die nach handelsrechtlichen Vorschriften (etwa als Aktionäre oder Gesellschafter) Anspruch auf Gewinnbeteiligung erheben können, anzusehen, sondern auch Personen, denen bloße Gläubigerrechte einen solchen Anspruch vermitteln (Hinweis E 14.11.1974, 1257/73).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992160189.X01

Im RIS seit

07.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten