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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1;Rechtssatz
Das gegen den Erzbischof einer Religionsgemeinschaft (hier: Resurrection Power Evangelistic Ministry), der der Asylwerber angehört, und einzelne ihrer Mitglieder gerichtete Vorgehen allein kann eine konkrete Verfolgung aus religiösen Gründen noch nicht indizieren und ohne weiteres staatlichen Stellen (hier: Ghana) zugerechnet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994190281.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
25.06.2009