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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Wird der Asylwerber ausschließlich deshalb von der Polizei gesucht, weil ihm die Unterschlagung öffentlicher Gelder zu Last gelegt wird, so stellt dies keine Verfolgung des Asylwerbers aus einem der Konventionsgründe dar. Weil ein Zusammenhang der vom Asylwerber befürchteten staatlichen Sanktionen mit einem der in § 1 Z 1 AsylG 1991 nicht behauptet wurde, ist für den Asylwerber auch mit dem Hinweis, er hätte in Ghana keine Chance, in einem rechtsstaatlichen Verfahren seine Unschuld an der ihm zur Last gelegten Unterschlagung zu beweisen, selbst dann nichts zu gewinnen, wenn dies zuträfe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994190833.X01Im RIS seit
20.11.2000