RS Vwgh 1994/3/24 94/19/0833

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Veröffentlicht am 24.03.1994
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Wird der Asylwerber ausschließlich deshalb von der Polizei gesucht, weil ihm die Unterschlagung öffentlicher Gelder zu Last gelegt wird, so stellt dies keine Verfolgung des Asylwerbers aus einem der Konventionsgründe dar. Weil ein Zusammenhang der vom Asylwerber befürchteten staatlichen Sanktionen mit einem der in § 1 Z 1 AsylG 1991 nicht behauptet wurde, ist für den Asylwerber auch mit dem Hinweis, er hätte in Ghana keine Chance, in einem rechtsstaatlichen Verfahren seine Unschuld an der ihm zur Last gelegten Unterschlagung zu beweisen, selbst dann nichts zu gewinnen, wenn dies zuträfe.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994190833.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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