RS Vwgh 1994/3/25 92/17/0136

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Veröffentlicht am 25.03.1994
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Index

L34004 Abgabenordnung Oberösterreich
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §201 Abs2;
BAO §202 Abs1;
LAO OÖ 1984 §149 Abs2;
LAO OÖ 1984 §149 Abs4;

Rechtssatz

Erweist sich die Selbstbemessung deshalb als nicht richtig (§ 149 Abs 2 OÖ LAO), weil die Abgabe zu hoch berechnet und einbezahlt wurde, ergeht gegenüber dem Haftungspflichtigen (von Amts wegen oder auf dessen Antrag) ein besonderer Festsetzungsbescheid, der gegebenenfalls zu einer Gutschrift führt (Hinweis: Stoll, BAO Handbuch, S 477).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992170136.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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