RS Vwgh 1994/3/25 91/17/0045

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Veröffentlicht am 25.03.1994
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
23/04 Exekutionsordnung
23/05 Sonstiges Exekutionsrecht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

ABGB §98;
AbgEO §57;
AbgEO §65;
EO §291 idF 1978/280;
LPfG §10 Abs2;

Rechtssatz

Durch § 291 EO idF 1979/280 wurde der (allgemeinen) Regelung über das fingierte Lohneinkommen nach § 10 Abs 2 Lohnpfändungsgesetz, BGBl 1955/51, für den Fall eine lex spezialis zur Seite gestellt und insoferne derogiert, daß der Drittschuldner der Ehegatte des Verpflichteten ist und der Anspruch nach § 98 ABGB nicht durch Vertrag oder Vergleich anerkannt oder gerichtlich geltend gemacht worden ist (Hinweis:

Berger, Verfahrensrechtliches zu den neuen eherechtlichen Gesetzen, RZ 1978, S 260; derselbe, Vermischte exekutionsrechtliche Fragen, ÖJZ 1982, S 434; OGH vom 27.4.1988, 9 Ob A 87/88).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991170045.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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