RS Vwgh 1994/3/29 93/04/0254

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Veröffentlicht am 29.03.1994
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Index

50/01 Gewerbeordnung
50/02 Sonstiges Gewerberecht

Norm

GewO 1973 §340 Abs6 idF 1993/029;
GewRNov 1992 Art1 Z23;

Rechtssatz

Der konstitutive Charakter der Gewerbeanmeldung verlangt, daß im Fall einer Entscheidung nach § 340 Abs 6 GewO 1973 im Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung zumindest das Verfahren über die Erteilung der Nachsicht bereits eingeleitet war (Hinweis E 6.2.1990, 89/04/0114).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993040254.X05

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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