RS Vwgh 1994/3/29 93/04/0225

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Veröffentlicht am 29.03.1994
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §80 Abs1 idF 1988/399;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/07/02 92/04/0080 3

Stammrechtssatz

Zur Vermeidung der Rechtsfolge des § 80 Abs 1 GewO 1973 ist es erforderlich, daß die Anlage innerhalb der im Gesetz genannten Frist wenigstens in einem wesentlichen Teil konsensgemäß betrieben wurde (Hinweis E 1.10.1985, 85/04/0032).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993040225.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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