RS Vwgh 1994/4/12 93/14/0215

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.04.1994
beobachten
merken

Index

20/05 Wohnrecht Mietrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

MRG §3 Abs2 Z3;
UStG 1972 §10 Abs2 Z6;

Rechtssatz

Von der Aufrechterhaltung des Betriebes einer bestehenden Anlage iSd § 3 Abs 2 Z 3 MRG ist auch dann noch auszugehen, wenn die Anlage bereits längere Zeit vor der Erfüllung der Erhaltungspflicht durch den Vermieter funktionsuntüchtig gewesen ist. Für den Begriff der Erhaltung ist daher nicht entscheidend, ob die Reparaturbedürftigkeit infolge Funktionsuntüchtigkeit der Anlage einen längeren oder einen kürzeren Zeitraum hindurch angedauert hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993140215.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten