RS Vwgh 1994/4/13 93/12/0041

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Veröffentlicht am 13.04.1994
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §40 Abs2 Z1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/12/0042

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/04/28 92/12/0028 1

Stammrechtssatz

Der Tatbestand des § 40 Abs 2 Z 1 BDG 1979 ist nur gegeben, wenn sich durch die Maßnahme eine LaufbahnERWARTUNG des Beamten verschlechtert hat, die bereits in den Bereich KONKRETER Möglichkeiten gerückt war (Hinweis E 20.10.1981, 81/12/0067 und 0098, VwSlg 10566 A/1981). Die Möglichkeit des Erreichens der Laufbahnsteigerung aus der bisherigen Verwendung muß im Zeitpunkt der zu beurteilenden Verwendungsänderung bereits konkret geworden sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993120041.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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