RS Vwgh 1994/4/13 91/12/0248

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Veröffentlicht am 13.04.1994
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L20019 Personalvertretung Wien

Norm

LPVG Wr 1985 §3 Abs2;
LPVG Wr 1985 §47 Abs1 Z6;
LPVG Wr 1985 §47 Abs3;

Rechtssatz

Die Tätigkeit eines zum Mitglied der gemeinderätlichen Personalkommission gewählten Personalvertreters in dieser Funktion kann keinem Personalvertretungsorgan (nach § 3 Abs 2 Wr LPVG 1985) zugerechnet werden; die in dieser Funktion gesetzten Handlungen und Unterlassungen unterliegen daher nicht der Kontrolle nach § 47 Wr LPVG 1985.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991120248.X01

Im RIS seit

21.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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