RS Vwgh 1994/4/15 93/17/0329

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Veröffentlicht am 15.04.1994
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
19/05 Menschenrechte
27/04 Sonstige Rechtspflege
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §62 Abs2;
EGVG Art2;
GebAG 1975 §18 Abs1;
MRK Art6;
VwRallg;

Rechtssatz

Zu den allgemeinen Grundsätzen eines geordneten rechtsstaatlichen Verfahrens in der Verwaltung (hier bei Bestimmung der Zeugengebühr) zählt NICHT das in § 62 AVG niedergelegte Erfordernis, daß der Inhalt und die Verkündung des mündlichen Bescheides in einer besonderen Niederschrift zu beurkunden sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993170329.X03

Im RIS seit

01.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

31.10.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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