RS Vwgh 1994/4/18 92/10/0434

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Veröffentlicht am 18.04.1994
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Index

70/10 Schülerbeihilfen

Norm

SchBeihG 1983 §2 Abs1 Z1;
SchBeihG 1983 §3 Abs1;
SchBeihG 1983 §3 Abs2;
SchBeihG 1983 §3 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/10/22 90/10/0083 2

Stammrechtssatz

Das SchBeihG knüpft für die Beurteilung des Einkommens und damit der Bedürftigkeit aus Gründen der Verwaltungsökonomie bewußt an bestehende und gesetzlich bereits geregelte Einkommensnachweise an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992100434.X01

Im RIS seit

02.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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