RS Vwgh 1994/4/18 92/10/0434

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Veröffentlicht am 18.04.1994
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Index

70/10 Schülerbeihilfen

Norm

SchBeihG 1983 §12 Abs5 Z1;
SchBeihG 1983 §2 Abs1 Z1;
SchBeihG 1983 §3 Abs1;

Rechtssatz

Es entspricht dem Konzept des SchBeihG - insbesondere § 12 Abs 5 Z 1 SchBeihG -, als eines der Kriterien der Bedürftigkeit des Schülers - im Wege der Berücksichtigung des zumutbaren Unterhaltes - das Einkommen der Eltern heranzuziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992100434.X02

Im RIS seit

02.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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