RS Vwgh 1994/4/18 94/10/0007

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Veröffentlicht am 18.04.1994
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §17;
ForstG 1975 §18 Abs1;

Rechtssatz

Eine Rodungsbewilligung ist zu versagen, wenn durch die Rodung die Gefahr von Hangrutschungen und damit verbunden die Beeinträchtigung benachbarter Waldgrundstücke hervorgerufen würde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994100007.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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