RS Vwgh 1994/4/21 94/19/0185

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Veröffentlicht am 21.04.1994
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Hat der Asylwerber (ein Staatsangehöriger Nigerias) vorgebracht, von der Polizei als für die Unruhen Verantwortlicher verhaftet worden zu sein und selbst aktiv am Niederbrennen des Parteilokals der "SDP" beteiligt gewesen zu sein, kann dem Schluß der belangten Behörde, seine Verhaftung sei wegen des Verdachtes erfolgt, sich in strafrechtlich relevanter Form an den Ausschreitungen beteiligt zu haben, nicht mit Erfolg entgegengetreten werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994190185.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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