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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Hat der Asylwerber (ein Staatsangehöriger Nigerias) vorgebracht, von der Polizei als für die Unruhen Verantwortlicher verhaftet worden zu sein und selbst aktiv am Niederbrennen des Parteilokals der "SDP" beteiligt gewesen zu sein, kann dem Schluß der belangten Behörde, seine Verhaftung sei wegen des Verdachtes erfolgt, sich in strafrechtlich relevanter Form an den Ausschreitungen beteiligt zu haben, nicht mit Erfolg entgegengetreten werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994190185.X01Im RIS seit
20.11.2000