RS Vwgh 1994/4/21 94/19/0120

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Veröffentlicht am 21.04.1994
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Verfolgung eines Asylwerbers (hier eines Staatsangehörigen Ghanas) durch die Polizei wegen des von ihm auf seiner Farm gelegten Feuers, ja selbst eine (allenfalls ungerechtfertigte) Verhaftung, stellen keine Verfolgung wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder einer politischen Gesinnung dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994190120.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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