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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Verfolgung eines Asylwerbers (hier eines Staatsangehörigen Ghanas) durch die Polizei wegen des von ihm auf seiner Farm gelegten Feuers, ja selbst eine (allenfalls ungerechtfertigte) Verhaftung, stellen keine Verfolgung wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder einer politischen Gesinnung dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994190120.X01Im RIS seit
20.11.2000