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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Bringt ein Asylwerber (hier ein pakistanischer Staatsangehöriger) vor, daß die Anhänger der gegnerischen Partei begonnen hätten, Mitglieder der "PPP" "Probleme" zu bereiten, und er von Anhängern der gegnerischen Partei wegen unbefugten Waffenbesitzes angezeigt infolgedessen von der Polizei festgenommen und geschlagen worden sei, so steht die Festnahme des Asylwerbers wegen unerlaubten Waffenbesitzes in engem Zusammenhang mit seiner politischen Gesinnung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994190151.X04Im RIS seit
11.07.2001