RS Vwgh 1994/4/21 94/19/0151

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.04.1994
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Bringt ein Asylwerber (hier ein pakistanischer Staatsangehöriger) vor, daß die Anhänger der gegnerischen Partei begonnen hätten, Mitglieder der "PPP" "Probleme" zu bereiten, und er von Anhängern der gegnerischen Partei wegen unbefugten Waffenbesitzes angezeigt infolgedessen von der Polizei festgenommen und geschlagen worden sei, so steht die Festnahme des Asylwerbers wegen unerlaubten Waffenbesitzes in engem Zusammenhang mit seiner politischen Gesinnung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994190151.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten