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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Sind als konkrete "Verfolgung" nur die "Zauberformeln" ansehen, die nach Angaben des Asylwerbers (eines nigerianischen Staatsangehörigen) ihn in seiner Konzentrationsfähigkeit derart beeinträchtigten, daß er sein Studium nicht fortsetzen konnte, liegt kein Fluchtgrund iSd FlKonv vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994190209.X01Im RIS seit
20.11.2000