RS Vwgh 1994/4/21 94/19/0209

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Veröffentlicht am 21.04.1994
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Sind als konkrete "Verfolgung" nur die "Zauberformeln" ansehen, die nach Angaben des Asylwerbers (eines nigerianischen Staatsangehörigen) ihn in seiner Konzentrationsfähigkeit derart beeinträchtigten, daß er sein Studium nicht fortsetzen konnte, liegt kein Fluchtgrund iSd FlKonv vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994190209.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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